Landgericht Essen, 2001-02-07, 16 O 325/00

16 O 325/00Tribunal cantonal7 févr. 2001

Texte intégral

Landgericht Essen — 16 O 325/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-07

Aktenzeichen: 16 O 325/00

ECLI: ECLI:DE:LGE:2001:0207.16O325.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Normen: § 7 StVG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.700,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Sicherheitsleistung kann durch eine unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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