Landgericht Duisburg, 2024-08-30, 34 Kls 4/24

34 Kls 4/24Tribunal cantonal30 août 2024

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 34 Kls 4/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-08-30

Aktenzeichen: 34 Kls 4/24

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0830.34KLS4.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte H wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

4 Jahren und 8 Monaten

verurteilt

Die in Italien erlittene Auslieferungshaft wird 1 zu 1 auf die Gesamtstrafe angerechnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften

§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, §§ 25 Abs. 1 und 2, 53 StGB.

Gründe:

Dem Urteil ging eine am 00.00.0000 verabredete Verständigung nach § 257c StPO voraus

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