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3 O 138/23•Landgericht Duisburg, 2024-02-26, 3 O 138/23
3 O 138/23Tribunal cantonal26 févr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-26
Aktenzeichen: 3 O 138/23
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0226.3O138.23.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin hat die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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