Landgericht Duisburg, 2021-09-06, 3 O 300/20

3 O 300/20Tribunal cantonal6 sept. 2021

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 3 O 300/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-06

Aktenzeichen: 3 O 300/20

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0906.3O300.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.2456,88 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.06.2020

zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 341,39 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatzes seit 08.09.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 56% der Beklagten und zu 44% den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegenSicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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