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3 O 301/20•Landgericht Duisburg, 2021-08-27, 3 O 301/20
Entscheidungsdatum: 2021-08-27
Aktenzeichen: 3 O 301/20
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0827.3O301.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.182,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.11.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 60% der Beklagten und zu 40% der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegenSicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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