Landgericht Duisburg, 2021-08-27, 3 O 301/20

3 O 301/20Tribunal cantonal27 août 2021

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 3 O 301/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-27

Aktenzeichen: 3 O 301/20

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0827.3O301.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.182,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.11.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 60% der Beklagten und zu 40% der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegenSicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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