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32 KLs 45/20•Landgericht Duisburg, 2021-03-19, 32 KLs 45/20
32 KLs 45/20Tribunal cantonal19 mars 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-19
Aktenzeichen: 32 KLs 45/20
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0319.32KLS45.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Geldfälschung, gefährlicher Körperverletzung, Betrug, Diebstahl und mit zweifachem vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
6 Jahren
verurteilt.
Dem Angeklagten ist für die Dauer von 4 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Er trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.
§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 1, 146 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3, 224 Abs. 1 Nr. 2, 242 Abs. 1, 243 Abs. 3 S. 2 Nr. 3, 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 142 Abs. 1, 52, 53, 69, 69a Abs. 1 S. 3 StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG.
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