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34 KLs-130Js 4/15-18/15•Landgericht Duisburg, 2020-06-18, 34 KLs-130Js 4/15-18/15
34 KLs-130Js 4/15-18/15Tribunal cantonal18 juin 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-18
Aktenzeichen: 34 KLs-130Js 4/15-18/15
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0618.34KLS130JS4.15.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Der Angeklagte U wird wegen Steuerhinterziehung in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, wobei drei Monate wegen überlanger Verfahrensdauer als vollstreckt gelten.
Der Angeklagte G wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, wobei drei Monate wegen überlanger Verfahrensdauer als vollstreckt gelten.
Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen tragen die Angeklagten, soweit sie verurteilt worden sind. Soweit das Verfahren gegen sie eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen der Angeklagten und die Verfahrenskosten.
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