Landgericht Duisburg, 2018-11-16, 34 KLs-130 Js 32/11-7/17

34 KLs-130 Js 32/11-7/17Tribunal cantonal16 nov. 2018

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 34 KLs-130 Js 32/11-7/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-16

Aktenzeichen: 34 KLs-130 Js 32/11-7/17

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:1116.34KLS130JS32.11.7.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Der Angeklagte S wird wegen Steuerhinterziehung in 37 Fällen, wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 18 Fällen, wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 24 Fällen und wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 18 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte M wird wegen Steuerhinterziehung in 25 Fällen, wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in acht Fällen und wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 24 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte W wird wegen Steuerhinterziehung in 20 Fällen und wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 18 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte M1 wird wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen tragen die Angeklagten, soweit sie verurteilt worden sind. Soweit das Verfahren gegen sie eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen der Angeklagten und die Verfahrenskosten.

Angewendete Vorschriften:

Angeklagter S: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 34, 35 AO, §§ 16, 18 UStG, §§ 38, 41a EStG, §§ 266a Abs. 1 und Abs. 2, 25 Abs. 2, 27, 28, 52, 53 StGB

Angeklagter M: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 34, 35 AO, §§ 16, 18 UStG, §§ 38, 41a EStG, §§ 266a Abs. 1 und Abs. 2, 25 Abs. 2, 27, 52, 53 StGB

Angeklagter W: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 34 AO, §§ 16, 18 UStG, §§ 38, 41a EStG, §§ 266a Abs.1 und 2, 52, 53 StGB

Angeklagter M1: §§ 370 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 34 AO, §§ 16, 18 UStG

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