Landgericht Duisburg, 2018-03-27, 11 O 89/16

11 O 89/16Tribunal cantonal27 mars 2018

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 11 O 89/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-27

Aktenzeichen: 11 O 89/16

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0327.11O89.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.911,43 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.07.2016 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 56 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 44 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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