10 O 244/10•Landgericht Duisburg, 2012-03-23, 10 O 244/10
Landgericht Duisburg, 2012-03-23, 10 O 244/10
10 O 244/10Tribunal cantonal23 mars 2012
Texte intégral
Landgericht Duisburg — 10 O 244/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-23
Aktenzeichen: 10 O 244/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0323.10O244.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 5.199,70 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 12.06.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 50% und der Beklagte zu 1) zu 50%. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Beklagte zu 1) zu 50%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger. Im Übrigen tragen die Parteien die ihnen entstandenen Kosten selbst. Die Streithelferin trägt die ihr entstandenen Kosten selbst.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte zu 2) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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