Landgericht Duisburg, 2011-11-24, 4 O 124/11

4 O 124/11Tribunal cantonal24 nov. 2011

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 4 O 124/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-24

Aktenzeichen: 4 O 124/11

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:1124.4O124.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 470,- Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. 3. 2011 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem

Kläger den Höherstufungsschaden im Rahmen der Voll-

kaskoversicherung seines PKW zu ersetzen, der dem Kläger

aus dem Unfallereignis vom 18. 12.2010 entstanden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 8 % und

die Beklagte 92 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen

die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn

nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicher- heit in gleicher Höhe leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.