5 S 26/11•Landgericht Duisburg, 2011-07-14, 5 S 26/11
Texte intégral
Landgericht Duisburg — 5 S 26/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-14
Aktenzeichen: 5 S 26/11
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0714.5S26.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Wesel vom 07.02.2011 teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, den braunen Labrador " ", geboren am 18.12.2002, weiterhin alle vier Wochen donnerstags um 18.30 Uhr zur Wohnung der Klägerin auf dem zu bringen und ihn am Freitag der jeweils übernächsten Woche um 15.30 Uhr in seiner Wohnung wieder entgegen zu nehmen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu drei Vierteln und die Klägerin zu einem Viertel.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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