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25 NBs - 44 Js 1031/22 – 55/23•Landgericht Detmold, 2024-04-18, 25 NBs - 44 Js 1031/22 – 55/23
25 NBs - 44 Js 1031/22 – 55/23Tribunal cantonal18 avr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-18
Aktenzeichen: 25 NBs - 44 Js 1031/22 – 55/23
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2024:0418.25NBS8211.44JS103.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Strafkammer - zweite kleine Strafkammer -
Normen: StGB §§ 263a Abs. 1 und 2, 263 Abs. 2, 22, 23
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil abgeändert. Der Angeklagte wird wegen versuchten Computerbetruges in drei Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.
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