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04 O 26/19•Landgericht Detmold, 2022-01-24, 04 O 26/19
Entscheidungsdatum: 2022-01-24
Aktenzeichen: 04 O 26/19
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2022:0124.04O26.19.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer - Einzelrichter
Normen: StVG §§ 7, 9; BGB § 253; SGB X § 116; ZPO § 301
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 12.500,00 EUR als Schmerzensgeld zu zahlen.
Es wird weiter festgestellt, dass eine Ersatzpflicht der Beklagten als Gesamtschuldner für künftige materielle sowie unvorhersehbare immaterielle Schäden des Klägers aus dem Unfallereignis vom 30.03.2017 besteht, soweit diesbezügliche Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.
Im Übrigen wird die Klage mit dem auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes gerichteten Antrag abgewiesen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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