Landgericht Detmold, 2020-11-11, 07 O 43/20

07 O 43/20Tribunal cantonal11 nov. 2020

Texte intégral

Landgericht Detmold — 07 O 43/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-11

Aktenzeichen: 07 O 43/20

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2020:1111.07O43.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird folgendes angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollziehen an den Geschäftsführer, untersagt, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik E zu Zwecken des Wettbewerbs die nachstehend wiedergegebenen Couchtische und/oder Couchtischbeine anzubieten, zu vertreiben oder sonst in den Verkehr zu bringen:

Tische Verfügungsbeklagte

Tischbein vergrößert

  1. Die Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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