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3 O 70/23•Landgericht Dortmund, 2023-06-23, 3 O 70/23
Entscheidungsdatum: 2023-06-23
Aktenzeichen: 3 O 70/23
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2023:0623.3O70.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Der Beklagte wird aus Verbraucherkreditvertrag verurteilt, an die Klägerin 8.296,73 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2014 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 102,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.02.2023 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 9.000,00 € trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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