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12 O 185/21•Landgericht Dortmund, 2022-05-11, 12 O 185/21
12 O 185/21Tribunal cantonal11 mai 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-11
Aktenzeichen: 12 O 185/21
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0511.12O185.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 73.830,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 15.05.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 6 % dem Kläger und zu 94 % der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist – für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages - vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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