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39 Ks 10/18•Landgericht Dortmund, 2021-01-25, 39 Ks 10/18
39 Ks 10/18Tribunal cantonal25 janv. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-25
Aktenzeichen: 39 Ks 10/18
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0125.39KS10.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 39. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Von dieser Freiheitsstrafe gelten vier Jahre und sechs Monate als vollstreckt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewendete Vorschriften: § 211 StGB
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