Landgericht Dortmund, 2020-09-30, 8 O 115/14 (Kart)

8 O 115/14 (Kart)Tribunal cantonal30 sept. 2020

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 8 O 115/14 (Kart) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-30

Aktenzeichen: 8 O 115/14 (Kart)

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0930.8O115.14KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Beklagten zu 1. und 2. und 4. bis 7. werden als Gesamtschuldnerinnen verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 62.036,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 11.03.2015 zu zahlen.
    1. Die Beklagten zu 1. und 2. und 4. bis 7. werden darüber hinaus als Gesamtschuldnerinnen verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Anwaltskosten i.H.v. 831,20 Euro freizustellen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Gerichtskosten werden der Klägerin zu 70 % und den Beklagten zu 1., 2., 4., 5., 6. und 7. gesamtschuldnerisch zu 30 % auferlegt. Von den außergerichtlichen Kosten trägt zunächst die Klägerin diejenigen der Beklagten zu 3. in vollem Umfange und diejenigen der Beklagten zu 1., 2., 4., 5., 6. und 7. sowie der Nebenintervenientinnen zu 1. und 2. zu 70 %. Die Beklagten zu 1., 2., 4., 5., 6. und 7. tragen gesamtschuldnerisch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 30 %. Im Übrigen tragen alle Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
    1. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zur Vollstreckung gestellten Betrages vorläufig vollstreckbar

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