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32 KLs 63/19•Landgericht Dortmund, 2020-03-31, 32 KLs 63/19
32 KLs 63/19Tribunal cantonal31 mars 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-31
Aktenzeichen: 32 KLs 63/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0331.32KLS63.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. große Strafkammer
Die Angeklagten C1 und C2 sind des Diebstahls in einem besonders schweren Fall in fünf Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit versuchter Nötigung, schuldig.
Der Angeklagte C3 ist des besonders schweren räuberischen Diebstahls sowie des Diebstahls in einem besonders schweren Fall schuldig.
Der Angeklagte C4 ist des besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Die Angeklagte C1 wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt.
Die Angeklagte C2 wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte C3 wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte C4 wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren und zehn Monaten
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie ihre notwendigen Auslagen.
Die Einziehung des sichergestellten Geldbetrages in Höhe von 2.335,00 Euro wird angeordnet.
Angewendete Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt., 240 Abs. 1, 3, 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Nr. 3, 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 2. Alt, Abs. 3, 252, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53, 73, 73a StGB
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