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18 O 58/19•Landgericht Dortmund, 2020-02-06, 18 O 58/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-06
Aktenzeichen: 18 O 58/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0206.18O58.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.000,00 € (i. W.: viertausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.05.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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