Landgericht Dortmund, 2018-11-14, 21 S 47/18

21 S 47/18Tribunal cantonal14 nov. 2018

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 21 S 47/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-14

Aktenzeichen: 21 S 47/18

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:1114.21S47.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 05.06.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund, soweit es das Klageverfahren gegen den Beklagten zu 3 betrifft, teilweise dahingehend abgeändert, dass der Beklagte zu 3 verurteilt wird, an den Kläger 942,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2017 zu zahlen.

Im Übrigen – wegen der vorgerichtlichen Anwaltskosten und wegen der gegenüber dem Beklagten zu 3 geltend gemachten Zinsmehrforderung – wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Berufung wird insgesamt zurückgewiesen, soweit sie die Klageverfahren gegen die Beklagten zu 1 und zu 2 betrifft.

Der Kläger trägt zwei Drittel der Gerichtskosten und der eigenen außergerichtlichen Kosten, ferner insgesamt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 und zu 2.

Der Beklagte zu 3 trägt ein Drittel der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten des Klägers, ferner insgesamt die eigenen außergerichtlichen Kosten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.