Landgericht Dortmund, 2017-06-08, 32 KLs 20/17

32 KLs 20/17Tribunal cantonal8 juin 2017

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 32 KLs 20/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-08

Aktenzeichen: 32 KLs 20/17

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0608.32KLS20.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte C1 wird wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte C2 wird wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte C3 wird wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Der sichergestellte Hammer wird eingezogen.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie ihre notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 25 Abs. 2, 52, 74 StGB.

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