12 O 23/14•Landgericht Dortmund, 2015-11-19, 12 O 23/14
Texte intégral
Landgericht Dortmund — 12 O 23/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-19
Aktenzeichen: 12 O 23/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1119.12O23.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 21.000,00 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.02.2012 zu zahlen. Der Beklagte zu 2) wird weiter verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf den Betrag von 21.000,00 EUR für den Zeitraum vom 19.01.2012 bis zum 06.02.2012 zu zahlen.
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Die Verurteilung zu Ziff. 1 erfolgt Zug-um-Zug gegen Abtretung der Rechte und Ansprüche, die dem Kläger aus der Beteiligung an der B, nominal 20.000,00 EUR zustehen.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Annahme der Abtretungserklärung gem. Ziff. 2 in Annahmeverzug befinden.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten gesamtschuldnerisch auferlegt. Die Kosten der Nebeninterventionen tragen die Nebenintervenientinnen selbst.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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