4 O 101/15•Landgericht Dortmund, 2015-10-02, 4 O 101/15
Texte intégral
Landgericht Dortmund — 4 O 101/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-02
Aktenzeichen: 4 O 101/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1002.4O101.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.810,00 € (in Worten: siebentausendachthundertzehn Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2015 Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des PKWs Seat Leon 2,0 TDI, Farbe Emotionrot mit der Fahrgestell-Nummer ###### zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 142,80 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2015 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Rücknahme des oben näher bezeichneten PKWs in Verzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 729,23 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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