Landgericht Dortmund, 2013-07-16, 1 O 216/10

1 O 216/10Tribunal cantonal16 juil. 2013

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 1 O 216/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-16

Aktenzeichen: 1 O 216/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0716.1O216.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 10.500,00 € (in Worten: zehntausendundfünfhundert Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 19.10.2011, sowie darüber hinaus die Beklagten zu 1) und 2) seit dem 27.12.2010 als Gesamtschuldner sowie darüber hinaus der Beklagte zu 2) seit dem 24.12.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte und Ansprüche, die dem Kläger aus der Beteiligung an der B6 nominal € 10.000,00, zustehen.

II.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Annahme der Abtretungserklärung gemäß Absatz 1 des Urteils in Annahmeverzug befinden.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Die Kosten der Streithilfe tragen die Streithelferinnen jeweils selbst.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages.

V.

Der Streitwert wird auf 11.000,00 € festgesetzt (Antrag zu I.: 10.500,00 € und Antrag zu II.: 500,00 €).

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