2 O 450/12•Landgericht Dortmund, 2013-06-13, 2 O 450/12
Texte intégral
Landgericht Dortmund — 2 O 450/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-13
Aktenzeichen: 2 O 450/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0613.2O450.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der bei der Beklagten unterhaltene Krankenversicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer: 450.146674028 unverändert fortbesteht.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 837,53 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.01.2013 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abwiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 12.360,18 € die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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