Landgericht Dortmund, 2013-05-23, 12 O 483/12

12 O 483/12Tribunal cantonal23 mai 2013

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 12 O 483/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-23

Aktenzeichen: 12 O 483/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0523.12O483.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 43.747,28 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 17 % und die Beklagten zu 83 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Ihr wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet haben.

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