5 O 24/11•Landgericht Dortmund, 2012-11-14, 5 O 24/11
Texte intégral
Landgericht Dortmund — 5 O 24/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-14
Aktenzeichen: 5 O 24/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:1114.5O24.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, den PKW VW T5 Multivan Highline 2,5 TDI DPF mit der Fahrzeugidentnummer ###### nebst zugehöriger Schlüssel an die Klägerin herauszugeben.
Dem Beklagten wird zur Herausgabe der unter Ziffer 1) genannten Gegenstände eine Frist von 2 Wochen nach Rechtskraft gesetzt, nach deren Ablauf die Klägerin berechtigt ist, die Leistung abzulehnen.
Für den Fall, dass der Beklagte seiner Leistungsfrist nicht fristgerecht nachkommt, wird er verurteilt, an die Klägerin 17.773,11 € (i. W. siebzehntausendsiebenhundertdreiundsiebzig 11/100 Euro) netto zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 17 % und der Beklagte 83 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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