Landgericht Dortmund, 2011-04-06, 37 Ks 1/10

37 Ks 1/10Tribunal cantonal6 avr. 2011

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 37 Ks 1/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-06

Aktenzeichen: 37 Ks 1/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0406.37KS1.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schwurgericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen tateinheitlich begangenen Mordes in drei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb - in diesem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung -, in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu

lebenslanger Freiheitsstrafe

verurteilt.

Die vom Angeklagten in der Zeit vom 30.07.2000 bis zum 02.12.2003 in der Haftanstalt E2/Marokko (Verfahren 290.01/13 Landgericht E2) erlittene Untersuchungshaft wird im Verhältnis 1:3 auf die lebenslange Freiheitsstrafe angerechnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.

Angewandte Strafvorschriften: §§ 211 Abs. 1 und 2; 311 Abs. 1 (a. F.); 223, 223a (a. F.); 22; 23; 25 Abs. 2; 52 StGB.

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