Landgericht Dortmund, 2009-05-29, 3 O 90/09

3 O 90/09Tribunal cantonal29 mai 2009

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 3 O 90/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-29

Aktenzeichen: 3 O 90/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0529.3O90.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.312,07 € (zweitausenddreihundertzwölf 07/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 30 % und die Beklagte 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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