Landgericht Dortmund, 2008-05-29, 2 O 20/08

2 O 20/08Tribunal cantonal29 mai 2008

Regest

1. Grundsätzlich kann der Berufsunfähigkeitsversicherer im bedingungsgemäßen Nachprüfungsverfahren einem selbständig Berufstätigen eine nach dem Leistungsanerkenntnis eröffnete und wahrgenommene Umorganisation des Geschäftsbetriebes entgegenhalten. 2. Eine Einkommensminderung um ca. 24 % wahrt bei einem durchschnittlichen Einkommen von weniger als 1000 € monatlich nicht die Lebensstellung des Versicherten.

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 2 O 20/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-29

Aktenzeichen: 2 O 20/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0529.2O20.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

  1. Grundsätzlich kann der Berufsunfähigkeitsversicherer im bedingungsgemäßen Nachprüfungsverfahren einem selbständig Berufstätigen eine nach dem Leistungsanerkenntnis eröffnete und wahrgenommene Umorganisation des Geschäftsbetriebes entgegenhalten.

  2. Eine Einkommensminderung um ca. 24 % wahrt bei einem durchschnittlichen Einkommen von weniger als 1000 € monatlich nicht die Lebensstellung des Versicherten.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

dem Kläger ab 01.11.2007 aus der Berufsunfähigkeits-

zusatzversicherung Nr. ###### eine monatliche Rente

in Höhe von 843,68 € (i. W. achthundertdreiundvierzig

68/100 Euro) bis zum 01.02.2016 zu zahlen, zahlbar

im Voraus,

den Kläger ab dem 01.11.2007 von der Beitragszahlung für

die Haupt- und Zusatzversicherung zur Vers.-Nr. #######

bis zum 01.02.2016 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert

von bis zu 40.000,00 € der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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