Landgericht Dortmund, 2007-03-30, 3 O 889/04

3 O 889/04Tribunal cantonal30 mars 2007

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 3 O 889/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-30

Aktenzeichen: 3 O 889/04

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0330.3O889.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 15.431,39 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Auflassung eines Miteigentumsanteils von 6,666/1.000 an dem Grundstück Gemarkung E, G1, Gebäude und Freiflächen, zur Größe von insgesamt 5.504 m² verbunden mit dem Sondereigentum der Wohnung im 6. Ober-geschoss mit einem Kellerraum, Aufteilungsplan Nr. 48, eingetragen im Wohnungs-grundbuch von E Blatt ##### an die beklagten Gesamtschuldner sowie die Bewilli-gung der Eintragung im Grundbuch.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Annahme des Übereignungsan-spruchs in Verzug befinden.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen seit dem 31.12.2005 entstandenen und zukünftig entstehenden Schaden aus dem Erwerb der oben genannten Immobilie in E unter Inanspruch-nahme der Finanzierung der Beklagten zu ersetzen

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 26% und die Beklagten 74% nach einem Streitwert von 148.436,49 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Be-trages vorläufig vollstreckbar.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.