2 O 81/06•Landgericht Dortmund, 2006-12-07, 2 O 81/06
Texte intégral
Landgericht Dortmund — 2 O 81/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-07
Aktenzeichen: 2 O 81/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:1207.2O81.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger zum 01.01.2005 eine Rente zu gewähren ohne Abschlag wegen vorzeitiger Inanspruchnahme nach § 33 Abs. 4 der Satzung der Beklagten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 13.264,52 € der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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