Landgericht Dortmund, 2006-04-11, 2 O 332/05

2 O 332/05Tribunal cantonal11 avr. 2006

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 2 O 332/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-04-11

Aktenzeichen: 2 O 332/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0411.2O332.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Kammer unterbreitet den Parteien folgenden Vergleichsvorschlag:

  1. Die Beklagte zahlt an den Kläger zur Abgeltung der Klageforderung einen

Betrag von 12.758,85 €.

  1. Der Streitverkündete zu 1), Drs. med. E, erlässt dem Kläger aus den

streitgegenständlichen Rechnungen mit den Nr. 4771-04 und 4766-04 einen

Betrag in Höhe von insgesamt 5.450,40 € und erstattet dem Kläger bereits

geleistete Zahlungen in dieser Höhe.

  1. Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger 48%,

die Beklagte 52 %, wobei eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der

Streitverkündeten nicht erfolgt.

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