Landgericht Dortmund, 2004-10-15, 3 O 292/03

3 O 292/03Tribunal cantonal15 oct. 2004

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 3 O 292/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-15

Aktenzeichen: 3 O 292/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:1015.3O292.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 45.076,98 €

(i. W. fünfundvierzigtausendsechsundsiebzig 98/100 Euro)

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 45.000,-- € seit dem 01.05.2003 sowie aus

76,98 € seit dem 28.07.2003 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden, die dem Kläger nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, die durch den von der Beklagten hergestellten Spaten entstanden ist, zu tragen, soweit diese Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte nach einem Streitwert in Höhe von 50.274,98 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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