Landgericht Dortmund, 2004-05-14, 3 O 101/03

3 O 101/03Tribunal cantonal14 mai 2004

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 3 O 101/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-14

Aktenzeichen: 3 O 101/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0514.3O101.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 9.000,00 EUR (i. W. neuntausend EUR) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.03.2003 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die dem Kläger aus dem Unfall vom 04.05.2002, Westfalenstadion, Tor 73, noch entstehen werden, soweit Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder Dritte übergegangen sind.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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