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22 S 18/23•Landgericht Düsseldorf, 2024-05-03, 22 S 18/23
Entscheidungsdatum: 2024-05-03
Aktenzeichen: 22 S 18/23
ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:0503.22S18.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.01.2023 verkündete Urteil des Amtsgerichts Langenfeld – 13 C 48/22 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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