Landgericht Düsseldorf, 2023-05-19, 38 O 178/22

38 O 178/22Tribunal cantonal19 mai 2023

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 38 O 178/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-19

Aktenzeichen: 38 O 178/22

ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0519.38O178.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, wie in Anlage K 3 dokumentiert gegenüber Verbrauchern Lebensmittel mit der auf einen bestimmten Zeitraum bezogenen Werbeaussage „Deutschlands bester Preis“ zu bewerben.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft an ihren organschaftlichen Vertretern zu vollstrecken ist.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Verurteilung zur Unterlassung gegen Sicherheitsleistung von € 22.000 und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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