Landgericht Düsseldorf, 2023-02-15, 23 O 70/22

23 O 70/22Tribunal cantonal15 févr. 2023

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 23 O 70/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-15

Aktenzeichen: 23 O 70/22

ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0215.23O70.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 96.496,43 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 6 % und der Beklagten zu 94 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

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