projets
37 O 66/20 [Kart]•Landgericht Düsseldorf, 2021-12-10, 37 O 66/20 [Kart]
37 O 66/20 [Kart]Tribunal cantonal10 déc. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-10
Aktenzeichen: 37 O 66/20 [Kart]
ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:1210.37O66.20KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägerinnen Schadensersatz für alle weiteren Schäden zu leisten, die aus dem im Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vom 4. Juli 2018 – Az.: B12 – 21/17 – U 2, B12 – 21/17 – P 1/1 (ex-B 12 - 22/15 – U 17a, B12 – 22/15 – P 17/) dargestellten Wettbewerbsverstoß resultieren.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten, die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin des Beklagten tragen die Klägerin zu 1. zu 66% und die Klägerin zu 2. zu 18%. Der Beklagte trägt die Gerichtskosten zu 16%. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1. trägt der Beklagte zu 11% und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2. zu 30%. Eine weitere Kostenerstattung findet nicht statt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.