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22 S 103/19•Landgericht Düsseldorf, 2021-02-15, 22 S 103/19
22 S 103/19Tribunal cantonal15 févr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-15
Aktenzeichen: 22 S 103/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:0215.22S103.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.03.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 20 C 175/18) teilweise abgeändert und das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 16.10.2018 (Az. 20 C 175/18) wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 1.341,32 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen, das Versäumnisurteil vom 16.10.2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 40 %. Ausgenommen hiervon sind die Kosten der Säumnis der Beklagten im Termin vom 16.10.2018, welche die Beklagte trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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