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9 O 182/20•Landgericht Düsseldorf, 2021-02-09, 9 O 182/20
9 O 182/20Tribunal cantonal9 févr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-09
Aktenzeichen: 9 O 182/20
ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:0209.9O182.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags leistet.
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