1 O 67/17•Landgericht Düsseldorf, 2019-02-05, 1 O 67/17
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 1 O 67/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-05
Aktenzeichen: 1 O 67/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0205.1O67.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 5.304,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Beklagte zu 71% und der Kläger zu 29 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 71 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt der Kläger zu 29 %. Die Kosten der Nebenintervention trägt der Kläger zu 29 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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