Landgericht Düsseldorf, 2017-01-06, 38 O 68/16

38 O 68/16Tribunal cantonal6 janv. 2017

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 38 O 68/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-06

Aktenzeichen: 38 O 68/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0106.38O68.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

  • I. Die Beklagte wird verurteilt,es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,

wie nachstehend wiedergegeben mit einem kostenlosen Giro-

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"Bild/Grafik nur in der Originalentscheidung vorhanden"

  • II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 246,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. August 2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 € vorläufig vollstreckbar.Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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