Landgericht Düsseldorf, 2016-11-10, 1 O 133/14

1 O 133/14Tribunal cantonal10 nov. 2016

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 1 O 133/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-10

Aktenzeichen: 1 O 133/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1110.1O133.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, in notarieller Form die Annahme des in notarieller Form abzugebenden Angebots der Klägerinnen zu erklären, der Beklagten zu 1 das Eigentum des im Grundbuch von E, Bl. xxxx, Flur xx, Flurstück xxx unter der lfd.Nr. x des Bestandsverzeichnisses eingetragenen Grundbesitzes M-str. xx und O-str. xx/xx, xxxxx E1, zum Kaufpreis von 441.666,66 € zu veräußern

und

unter der Bedingung des Zustandekommens eines entsprechenden Kaufvertrages Zug um Zug gegen Auflassung und Eintragungsbewilligung den Kaufpreis in Höhe von 441.666,66 € zusammen mit den Beklagten zu 2 bis 4 als Gesamtschuldner an die Klägerinnen zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen zu 21 %, die Beklagten zu 79 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerinnen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 470.000,- €, für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des von ihnen aufgrund dieses Urteils jeweils beizutreibenden Betrages.

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