Landgericht Düsseldorf, 2016-09-28, 2a O 269/15

2a O 269/15Tribunal cantonal28 sept. 2016

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 2a O 269/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-28

Aktenzeichen: 2a O 269/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0928.2A.O269.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Kosten in Höhe von 1.347,50 € freizustellen, die der Klägerin im Zusammenhang mit der Rechtsverteidigung gegen die Abmahnung der Beklagten vom 30.4.2015 durch die Einreichung von Schutzschriften entstanden sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    1. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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