Landgericht Düsseldorf, 2014-07-10, 10a KLs 3/13

10a KLs 3/13Tribunal cantonal10 juil. 2014

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 10a KLs 3/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-10

Aktenzeichen: 10a KLs 3/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0710.10A.KLS3.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10a. Große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagten sind des Betruges schuldig.

Der Angeklagte U1 wird deshalb zu einer

Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten ,

der Angeklagte U2 zu einer

Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten

und der Angeklagte T1 zu einer

Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Es wird festgestellt, dass gegen den Angeklagten U1 wegen eines Geldbetrages in Höhe von 256.219,00 Euro lediglich deshalb nicht auf Verfall erkannt wird, da Ansprüche Verletzter entgegenstehen.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2, 25 Abs. 2 StGB.

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