Landgericht Düsseldorf, 2014-03-28, 4a O 11/13

4a O 11/13Tribunal cantonal28 mars 2014

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 4a O 11/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-28

Aktenzeichen: 4a O 11/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0328.4A.O11.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit die Klägerin mit ihr Ansprüche der Icon IP, Inc., Logan, Utah 84321, U.S.A., wegen Verletzung des europäischen Patents EP A im eigenen Namen geltend macht (Unterlassung und Vernichtung). Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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