Landgericht Düsseldorf, 2013-05-23, 3 O 312/09 U.

3 O 312/09 U.Tribunal cantonal23 mai 2013

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 3 O 312/09 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-23

Aktenzeichen: 3 O 312/09 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0523.3O312.09U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 7.000,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 04.11.2009 und darüber hinaus für den Beklagten zu 2) ab dem 07.10.2009 zu zahlen.

  2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen weiteren Betrag in Höhe von 693,17 € zu ersetzen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 90 % und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 10 % auferlegt.

  5. Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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